I. Regelungen zur Nutzung der Plattform
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- (1) Ein Benutzerkonto, bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, ist erforderlich, um sämtliche Angebote und Funktionen, insbesondere das Erwerben und Verkaufen von Tickets, zu nutzen. Die genannte E-Mail-Adresse wird für die gesamte Kommunikation zwischen weekendly und dem Kunden verwendet.
- (2) Ein kostenfreier Nutzungsvertrag mit weekendly wird durch den Abschluss des Online-Registrierungsprozesses begründet.
- (3) Jeder Kunde darf lediglich ein Konto eröffnen. Über dieses Konto kann der Kunde als Besucher, Veranstalter oder Käufer auf der Plattform agieren.
- (4) Der Kunde versichert, bei der Registrierung korrekte Angaben gemacht zu haben. Die Verwendung von Aliasnamen ist nicht gestattet.
§ 3 Pflichten von weekendly
- (1) Während der Laufzeit des Vertrages gewährt weekendly den Kunden Zugriffsrecht auf die Plattform.
- (2) Weekendly bemüht sich um störungsfreien Betrieb, kann aber Unterbrechungen für Wartungen oder externe Ereignisse nicht ausschließen.
- (3) Es besteht keine Garantie für dauerhafte Einzelfunktionen der Plattform.
§ 4 Kundenpflichten bei Plattformnutzung
- (1) Jegliches Handeln, das den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform stören könnte, ist zu unterlassen. Dazu zählt insbesondere die Benutzung von Software oder Skripten im Zusammenhang mit der Plattform sowie das Blockieren oder Manipulieren von Daten und anderen Inhalten, es sei denn, dies ist für eine korrekte Nutzung notwendig.
- (2) Kunden müssen ihre Login-Informationen sicher verwahren und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben.
- (3) Störungen oder Verdachtsfälle von Missbrauch auf der Plattform sind unverzüglich an weekendly zu melden.
§ 5 Datenschutz
- (1) Durch die Plattformnutzung ist die Erfassung und Verarbeitung persönlicher Daten durch weekendly notwendig. Kunden stimmen der Speicherung dieser Daten zu.
- (2) Daten von Besuchern werden zur ordnungsgemäßen Durchführung von Events an Veranstalter weitergegeben. Dies dient auch zur ordnungsgemäßen Abwicklung von Käufen. Daten dürfen nicht für Marketingzwecke verwendet werden.
- (3) Mit Zustimmung des Kunden kann weekendly dessen Daten für Direktmarketing verwenden. Werbe-E-Mails können jederzeit abbestellt werden. Details zum Datenschutz sind unter https://www.weekendly.ch/datenschutzerklaerung zu finden.
§ 6 Haftungsausschluss für bereitgestellte Event-Informationen
- (1) Die auf weekendly bereitgestellten Informationen über Events können von anderen Webseiten oder Quellen übernommen sein. Weekendly übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
- (2) Weekendly haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Event-Informationen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Gelegenheiten, entgangenen Gewinn oder andere direkte oder indirekte Schäden.
- (3) Nutzer von weekendly sind aufgefordert, alle relevanten Informationen direkt bei den offiziellen Veranstaltern oder den primären Informationsquellen zu überprüfen, bevor sie Entscheidungen auf Grundlage der auf weekendly dargestellten Informationen treffen.
§ 7 Vertragsdauer/ Kündigung
- (1) Der Nutzungsvertrag läuft unbestimmt und kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. Bereits eingestellte Veranstaltungen bleiben von der Kündigung unberührt.
- (2) Kündigungen können per E-Mail oder über das Benutzerkonto erfolgen. Weekendly kann Zugänge auch sperren oder löschen, z.B. bei langer Inaktivität oder Verstoss gegen die vorliegenden AGB.
- (3) Nach der Kündigung verliert der Kunde den Zugriff auf die Plattform. Weekendly löscht die Kundendaten innerhalb von sechs Monaten, es sei denn, gesetzliche Vorgaben erfordern eine längere Speicherung.
§ 8 Gewinnspiele
- (1) Für alle Gewinnspiele, die über die Plattform von weekendly angeboten werden, gelten spezifische Teilnahmebedingungen, die unter https://www.weekendly.ch/teilnahmebedingungen einzusehen sind.
- (2) Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil der vorliegenden AGBs und gelten ergänzend zu diesen. Bei einem Widerspruch zwischen den AGBs und den Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen haben die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen Vorrang.
II. Ticketerwerb durch den Käufer
§ 9 Vertragsschluss über Tickets, Waren und Dienstleistungen
- (1) Durch die abschließende Bestellung von Tickets, Produkten oder Dienstleistungen über die Plattform werden die damit einhergehenden Vertragsverhältnisse – insbesondere der Kauf von Tickets für Events, der Besuch und die Durchführung von Events sowie der Kauf von Produkten und Dienstleistungen – ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem jeweiligen Erwerber der Tickets, Produkten oder Dienstleistungen (im Folgenden: "Käufer") begründet. Weekendly handelt dabei im Namen des jeweiligen Veranstalters als dessen bevollmächtigter Vertreter. Für die Vertragserfüllung, insbesondere bezogen auf Veranstaltungsausführungen, Produktmängel oder Dienstleistungsqualität, ist weekendly nicht verantwortlich und übernimmt dementsprechend keine Haftung..
- (2) Die Präsentation eines Events im Online-Shop mit verfügbaren Tickets gilt als festes Verkaufsangebot. Mit dem Klick auf „Jetzt kaufen“ kommt der Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter zustande.
- (3) Im Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter sind auch die vom Veranstalter in der Eventbeschreibung angegebenen Teilnahmebedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Zusätzlich sind im Vertrag zwischen Käufer und Veranstalter die Angaben zu Altersbeschränkungen des Events berücksichtigt.
- (4) Weekendly überprüft nicht die Beschreibungen von Events und ist nicht zuständig für die Qualität der Events oder Produkte. Die Veranstalter sind für ihre Events und Angebote selbst verantwortlich, inklusive Ticketpreise und -mengen.
- (5) Sollte ein Vertrag über ein Ticket oder eine andere Leistung aus irgendeinem Grund (wie z.B. Veranstaltungsabsage oder Überbuchung) rückgängig gemacht werden müssen, muss sich der Käufer für Erstattungen oder Gewährleistungsansprüche direkt an den Veranstalter wenden. Bei Schäden oder Kosten infolge einer Rückabwicklung des Vertrags haftet der Veranstalter. Es sei denn, die Ursache für die Stornierung oder Beschwerde liegt bei weekendly.
- (6) Im Falle einer Haftung von weekendly infolge einer Stornierung oder Beschwerde beschränkt sich diese Haftung ausschließlich auf direkte Schäden und nur in Höhe des von weekendly berechneten Ticketpreises. Jegliche weiteren Kosten, Ausgaben oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reisekosten oder andere indirekte Kosten, die dem Kunden entstanden sind, sind von dieser Haftung ausgenommen.
§ 10 Zahlungsbedingungen; Verzug
- (1) Bei Kreditkartenzahlung wird der Betrag bei Bestellung direkt abgebucht.
- (2) Weekendly behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, Artikel oder Dienstleistungen eines Anbieters vorübergehend oder dauerhaft aus dem Verkauf zu entfernen, falls dieser seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Weekendly nicht erfüllt oder wiederholt Events falsch kategorisiert. Bei anhaltenden Verstößen gegen diese Bedingungen kann Weekendly den Anbieter zeitweise oder dauerhaft von der Plattform ausschließen.
§ 11 Zustellung
- (1) Tickets werden digital per PDF-Download oder E-Mail geliefert.
- (2) Mit der digitalen Ticketlieferung hat Weekendly seine Pflicht erfüllt. Für Verzögerungen durch falsche Kontoangaben des Kunden ist Weekendly nicht verantwortlich.
III. Regelungen für Veranstalter/Verkäufer
§ 12 Publikation von Events
- (1) Weekendly ist nicht dazu verpflichtet, von Organisatoren bereitgestellte Events oder Inhalte zu publizieren. Ohne spezifische Begründung kann weekendly die Publikation von Events und spezifischen Inhalten verweigern, zurückziehen oder modifizieren. Das gilt insbesondere, wenn bezüglich eines Events oder Organisators Beschwerden von Besuchern oder Dritten vorliegen.
- (2) Weekendly behält sich vor, bezogene Event-Inhalte an anderen Orten, sei es innerhalb oder außerhalb der Plattform, zu publizieren, unabhängig von den Vorstellungen des Organisators.
§ 13 Angebot von Tickets, Produkten und Dienstleistungen
- (1) Durch das Benutzerkonto können Veranstalter Tickets, Produkte und Dienstleistungen auf der Plattform zur Verfügung stellen und für den Kauf präsentieren.
- (2) Der Veranstalter sichert zu, bei der Präsentation Tickets, Produkten und Dienstleistungen alle relevanten gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die korrekte Darstellung von Informationen, die Bereitstellung eines umfassenden Impressums, falls nötig die Aufklärung über das Vorhandensein oder Fehlen eines Widerrufsrechts, sowie die Beachtung von Datenschutz- und Wettbewerbsvorschriften.
§ 14 Vertretung des Vertanstalters durch weekendly
- (1) Der Veranstalter bestätigt, dass er das von ihm präsentierte und beworbene Event eigenverantwortlich durchführt.
- (2) Der Veranstalter erteilt weekendly fortwährend den Auftrag, im Namen des Veranstalters Tickets, weitere Verkäufe sowie Dienstleistungen und/oder Spenden als Vermittler anzubieten und abzuschließen. Hinsichtlich der konkreten Durchführung dieser Dienstleistung, insbesondere der Ausprägung seiner Plattform, der Kommunikation mit den Teilnehmern und der Festlegung der Arbeitszeiten seines Personals, bleibt weekendly autonom.
- (3) weekendly hat insbesondere das Recht, als bevollmächtigter Vertreter des Veranstalters aufzutreten, Ticketbuchungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zu koordinieren und Ticketverträge im Namen des Veranstalters zu finalisieren. Jedoch ist weekendly nicht zur Umsetzung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter verpflichtet.
- (4) Der Veranstalter sichert zu, dass der Fortschritt der Eventbewerbung, insbesondere der verfügbaren Tickets, kontinuierlich aktuell gehalten wird, sodass die Erfüllung des Vertrags zwischen Teilnehmer und Veranstalter stets möglich ist.
§ 15 Zahlungsabwicklung für Veranstalter
- (1) Neben Ticketverkäufen, Waren und Dienstleistungen organisiert weekendly auch den dazugehörigen Zahlungsverkehr für Verkäufer. Dabei gibt der Verkäufer ein Bankkonto an, auf das Einnahmen, abzüglich weekendlys Provision, überwiesen werden. Es ist Aufgabe des Verkäufers, diese Kontoangaben aktuell zu halten.
- (2) Nachdem ein Event stattfand oder Waren/Dienstleistungen verkauft wurden, wird der Erlös (abzüglich allfälliger Provision) am Ende des nächsten Monats an den Verkäufer überwiesen. Bei mehreren Events oder Dienstleistungen werden diese zusammengefasst.
- (3) Der Veranstalter hat die Verpflichtung, die an die angegebene E-Mail-Adresse oder in sein Nutzerkonto gesandte Abrechnung sofort auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten müssen dem weekendly umgehend, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen, in Textform mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Abrechnung als akzeptiert. Es reicht aus, wenn der Veranstalter die Mitteilung rechtzeitig absendet.
- (4) Veranstalter sind dafür verantwortlich, eventuell anfallende Umsatzsteuern aus dem Verkauf von Tickets oder anderen Dienstleistungen zu zahlen.
- (5) Sollten Rückzahlungen an Teilnehmer nötig sein (z.B. bei Eventausfällen), muss der Veranstalter diese unverzüglich begleichen. Dies beeinflusst den Provisionsanspruch von weekendly nicht.
- (6) Weekendly nutzt für die Zahlungsabwicklung die Services von Stripe Payments Europe Ltd., ansässig in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Diese Dienste sind geregelt durch die Stripe Connected Account Vereinbarung (https://stripe.com/de-ch/connect-account/legal ). Für die Nutzung der Stripe-Zahlungsdienste müssen alle bei der Zahlung angeforderten Daten korrekt und vollständig eingegeben werden. Fehlinformationen können dazu führen, dass Stripe-Services nicht genutzt werden können und Zahlungen nicht genehmigt werden.
- (7) Weekendly nutzt ausserdem für die Zahlungsabwicklung die Services von Clearhaus A/S ansässig in P.O. Pedersens Vej 2 DK-8200 Århus N. Die Inanspruchnahme dieser Services richtet sich nach den Nutzungsbedingungen von Clearhaus https://www.clearhaus.com/de/bedingungen/ . Für die Nutzung der Clearhaus-Zahlungsdienste müssen alle bei der Zahlung angeforderten Daten korrekt und vollständig eingegeben werden. Fehlinformationen können dazu führen, dass Clearhaus-Services nicht genutzt werden können und Zahlungen nicht genehmigt werden.
§ 16 Weitere Pflichten von Veranstaltern
- (1) Sofern nicht explizit anders festgelegt, akzeptieren Veranstalter und Anbieter, dass auf den Seiten, auf denen ihre Events präsentiert und Produkte und/oder Dienstleistungen zum Verkauf stehen, Werbung von Dritten geschaltet wird. Auch von weekendly bereitgestellte Tickets können Werbung von Dritten enthalten.
- (2) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer nur für die Durchführung des Events zu nutzen und nach Abschluss der Veranstaltung zu löschen. Jegliche weitere Verwendung, wie beispielsweise für Werbezwecke, ist untersagt. weekendly kann jederzeit Auskunft über die vom Veranstalter gespeicherten Daten verlangen.
- (3) Der Veranstalter stimmt zu, dass weekendly unter angemessenen Umständen mit der Tatsache, dass der Veranstalter die Plattform nutzt, wirbt und dabei Namen und Logo des Veranstalters verwendet.